Kompetenznetzwerk Gerontopsychiatrische Beratung in der Region SüdostniedersachsenDie Maßnahme Kompetenznetzwerk Gerontopsychiatrische Beratung in der Region Südostniedersachsen startete im Oktober 2004. Träger ist der Braunschweiger Verein ambet e.V. ausführend ist dort die Gerontopsychiatrische Beratungsstelle. Ein zweiter Träger für weitere Gebiete in Niedersachsen ist das Forum Demenz im Caritasverband Hannover.
Die ambulanten gerontopsychiatrischen Zentren haben eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Ziele. Mit dem Forum Demenz der Caritas Hannover und dem Kompetenznetzwerk Gerontopsychiatrische Beratung in Braunschweig gibt es zur Zeit zwei dieser Zentren in Niedersachsen. Gefördert wird die Arbeit vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.
Ausgangslage
Auch für den Raum Südostniedersachsen ist in den nächsten Jahren mit einem Rückgang der Gesamtbevölkerung zu rechnen. Dieser Rückgang betrifft allerdings hauptsächlich junge Menschen und Familien, der Anteil älterer Menschen wird dagegen deutlich steigen. Mit Zunahme des Anteils älterer Menschen wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen erheblich ansteigen. Eine Studie des DIW geht Bundesweit bis zum Jahr 2020 von einem Anstieg um 50% aus. Laut einer Infratest Erhebung aus dem Jahr 1998 gelten 46% aller Pflegebedürftigen als psychisch verändert. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Krankheitsbildern "Demenz" und "Depression" zu. Fehlende Krankheitseinsicht und zunehmende Abhängigkeit von Hilfe bestimmen den weiteren Verlauf dieser Erkrankungen.
Situation der ErkranktenDie Betreuung und Pflege von hilfsbedürftigen älteren Menschen wird vor allem von ihren Angehörigen geleistet. 75 bis 80% der Betreuung wird von ihnen geleistet, Angehörige sind somit der größte Pflegedienst der Nation. Pflegende und betreuende Angehörige sind mit den krankheitsbedingten Veränderungen des Familienmitgliedes oft überfordert. Es erwartet sie ein langjähriger, für die Angehörigen unabsehbarer und sich stetig verändernder Krankheitsverlauf. Vertraute Rollen und interaktive Verhaltensmuster gehen verloren, bzw. greifen nicht mehr. Angehörige sind gefordert, umzulernen und sich im Laufe des Krankheitsprozesses immer wieder neu auf die jeweiligen Bedarfe und Veränderungen einzustellen.
Erkrankte und Angehörige brauchen UnterstützungIn der Betreuung von gerontopsychiatrisch erkrankten älteren Menschen steht die körperliche Pflegebedürftigkeit nicht im Vordergrund oder kommt erst im fortgeschrittenen Krankheitsstadium zum Tragen. Betreuende Angehörige geraten insbesondere durch die krankheitsbedingten Verhaltens- und Persönlichkeitsveränderungen des Familienmitgliedes an ihre Grenzen. Zur Erleichterung ihrer Tätigkeit und zur Aufrechterhaltung der Pflegebereitschaft benötigen sie Unterstützung in Form von:
- Informationen über das jeweilige Krankheitsbild, Diagnose und Therapie
- Emotionale Entlastung und Anleitung zur Selbstpflege
- Hilfen bei psychischen Konflikten innerhalb der Pflegebeziehung
- Motivation zur Inanspruchnahme von konkreten Hilfen
- Wissen über Sozial- und Versicherungsleistungen
- Informationen über Hilfs- und Betreuungsdienste sowie Pflegeeinrichtungen
Angehörige benötigen Wohnortnahe Beratungs- und Hilfsangebote durch Einrichtungen und Dienste der Sozial- und Gesundheitsversorgung in der Region. Mit der Maßnahme "Kompetenz-Netzwerk Gerontopsychiatrische Beratung" sollen in einem abgestuften System zum einen Beratungshilfen für Angehörige sowie andere Beteiligte der sozialpflegerischen Versorgung vorgehalten werden. Daneben soll eine abgestimmte regionale (Grund-) Versorgungsstruktur mit Beratungs-, Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten entstehen.
Nach dem Entstehen einer Grundversorgung in der Region, sollen vor allem spezifische Beratungsleistungen sowie Aufgaben der Qualitätssicherung und Vernetzung durch das Kompetenzzentrum wahrgenommen werden.
Netzwerkpartner
Kooperationspartner in der Umsetzung sind sozialpsychiatrische Verbünde, gerontopsychiatrische Fachgruppen, Wohlfahrtsverbände, Sozialstationen, Pflegedienste, Kirchengemeinden, Alzheimer- und Angehörigengruppierungen sowie andere soziale Einrichtungen. Die Maßnahme umfasst nicht die ambulante ärztliche Versorgung, wobei Kooperationen mit Kliniken sowie den niedergelassenen Fach- und Hausärzten ausdrücklich in die Arbeit einbezogen werden sollten.